Ein OK-Klick ist keine Einwilligung. Für deinen Chatbot zählt, was nach der Antwort passiert.
Das Landgericht Köln hat Snap untersagt, My-AI-Chats ohne Rechtsgrundlage für Werbung zu verarbeiten (nicht rechtskräftig). Art. 9 DSGVO greift laut Urteil auch für Daten, die Nutzer ungefragt eintippen, und ein Warnhinweis auf einer Unterseite ist nur ein Ratschlag. Für deinen Kunden-Chatbot verschiebt das die Frage: weg vom Hinweistext, hin zu dem Weg, den die Eingabe nach der Antwort nimmt.