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Vorlage für Unternehmen

KI-Richtlinie für Unternehmen: Muster mit Tool-Freigabeliste und Kompetenz-Nachweis

Stand: September 2026 (Rechtslage geprüft am 17.09.2026)

Kurzfazit: Eine KI-Richtlinie beantwortet drei Fragen: Welche Werkzeuge sind freigegeben, was darf nie hinein, und wer steht für das Ergebnis gerade. Sie ist kein Verbotskatalog und kein Ersatz für die Prüfung eures Einzelfalls. Zwei Teile fehlen in den gängigen Mustern: eine gepflegte Tool-Freigabeliste und der Nachweis der Maßnahmen nach Art. 4 KI-Verordnung. Beides steht hier als Vorlage, auf dem Stand nach dem KI-Omnibus vom 27. Juli 2026.

Warum die meisten Firmen ohne Regel dastehen

Vier Zahlen, jede an der genannten Quelle nachlesbar. Zwei stammen aus einer deutschen Unternehmensbefragung, zwei aus einer internationalen Auswertung von Sicherheitsvorfällen. Sie messen Verschiedenes und sind nicht miteinander verrechenbar.

Zahlen zur Verbreitung von KI-Regeln und zu Vorfällen mit nicht freigegebenen KI-Werkzeugen
Zahl Aussage Erhebung
23 % der Unternehmen haben Regeln für den Einsatz von KI-Tools aufgestellt, ein Jahr zuvor waren es 15 Prozent Bitkom, 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten, Oktober 2025 [1]
25 % der Unternehmen berichten von privater KI-Nutzung im Job: bei 8 Prozent weit verbreitet, bei 17 Prozent in Einzelfällen Bitkom, dieselbe Befragung [1]
43 % der untersuchten Sicherheitsvorfälle: nicht freigegebene KI-Werkzeuge waren im Spiel, im Jahr davor 20 Prozent IBM Cost of a Data Breach Report 2026, über 600 betroffene Organisationen [2][3][4]
68 % der betroffenen Unternehmen hatten keinerlei Richtlinien für den Umgang mit KI im Einsatz IBM Cost of a Data Breach Report 2026 [4][3]
  • 23 %

    der Unternehmen haben Regeln für den Einsatz von KI-Tools aufgestellt, ein Jahr zuvor waren es 15 Prozent

    Bitkom, 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten, Oktober 2025 [1]

  • 25 %

    der Unternehmen berichten von privater KI-Nutzung im Job: bei 8 Prozent weit verbreitet, bei 17 Prozent in Einzelfällen

    Bitkom, dieselbe Befragung [1]

  • 43 %

    der untersuchten Sicherheitsvorfälle: nicht freigegebene KI-Werkzeuge waren im Spiel, im Jahr davor 20 Prozent

    IBM Cost of a Data Breach Report 2026, über 600 betroffene Organisationen [2][3][4]

  • 68 %

    der betroffenen Unternehmen hatten keinerlei Richtlinien für den Umgang mit KI im Einsatz

    IBM Cost of a Data Breach Report 2026 [4][3]

Was eine KI-Richtlinie leisten muss

  • Sagen, welche Werkzeuge erlaubt sind, und zwar namentlich.
  • Sagen, welche Daten nie hineingehören, an Datenarten festgemacht.
  • Festlegen, wer das Ergebnis prüft und wer dafür geradesteht.
  • Einen Meldeweg öffnen, den man ohne Angst benutzt.

Was sie ausdrücklich nicht ist

  • Kein Verbotskatalog: Ein Verbot ohne freigegebene Alternative erzeugt Schatten-KI, statt sie zu verhindern.
  • Kein Ersatz für eure Datenschutz-Dokumentation und keine Rechtsberatung.
  • Kein Zertifikat: Art. 4 KI-Verordnung verlangt keines, Maßnahmen aber schon.
  • Kein einmaliges Dokument: Ohne Prüfdatum veraltet vor allem die Freigabeliste.

Warum ein pauschales Verbot die Daten an den rechtlich schlechtesten Ort schiebt, haben wir ausführlich aufgeschrieben: Dein KI-Verbot ist die Datenschutzverletzung. Die Rechtslage rund um Art. 4 steht mit allen Fundstellen auf KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act.

Die Richtlinie in neun Abschnitten

Jeder Abschnitt bringt einen Mustertext zum Kopieren und einen Absatz dazu, welche Entscheidung dahintersteckt. Die Platzhalter in eckigen Klammern füllt ihr aus. Das ist ein Muster von uns, keine amtliche Vorlage: Ändert, streicht und ergänzt, was zu eurem Betrieb passt.

  1. Geltungsbereich

    Mustertext

    Diese Richtlinie gilt für alle Beschäftigten der [Firma], für Auszubildende, Werkstudentinnen und Werkstudenten sowie für externe Dienstleister, die in unserem Auftrag arbeiten. Sie gilt für jede berufliche Nutzung von KI-Systemen, unabhängig davon, ob das Gerät der Firma gehört oder privat ist, und unabhängig davon, ob der Zugang über ein Firmenkonto oder ein privates Konto läuft. Rein private Nutzung außerhalb der Arbeit ist nicht erfasst.

    Die Entscheidung dahinter

    Art. 4 KI-Verordnung nennt neben dem eigenen Personal ausdrücklich andere Personen, die im Auftrag des Betreibers mit KI arbeiten. Wer den Geltungsbereich auf Festangestellte verengt, lässt genau die Gruppe draußen, die am häufigsten eigene Werkzeuge mitbringt: Agenturen, Freelancer, Aushilfen. [6]

  2. Freigegebene Tools

    Mustertext

    Beruflich genutzt werden dürfen ausschließlich die Werkzeuge aus der Tool-Freigabeliste (Anlage 1). Die Liste nennt zu jedem Werkzeug den Zweck, den Freigabestatus, die erlaubten Datenarten, eine verantwortliche Person und das Datum der letzten Prüfung. Wer ein weiteres Werkzeug braucht, meldet das formlos an [Rolle]. Bis zur Freigabe wird es beruflich nicht eingesetzt. Ein kostenloser Zugang auf einem privaten Konto ist keine Freigabe.

    Die Entscheidung dahinter

    Die Freigabeliste ist der Teil, den gängige Muster auslassen, und der einzige, der im Alltag wirklich gelesen wird. Ohne benannte Alternative wird aus einer Regel ein Verbot, und ein Verbot verschiebt die Nutzung nur auf private Konten.

  3. Verbotene Eingaben

    Mustertext

    In KI-Werkzeuge werden nicht eingegeben: 1. personenbezogene Daten, etwa Namen, Kontaktdaten, Bewerbungsunterlagen, Personal- und Gesundheitsdaten, 2. Kundendaten und Inhalte aus Kundenprojekten, 3. Geschäftsgeheimnisse, etwa Kalkulationen, Rezepturen, Quellcode, Verträge und Angebotspreise, 4. Zugangsdaten, Schlüssel und Token jeder Art. Ausnahmen gelten nur für Werkzeuge, die in Anlage 1 ausdrücklich für die jeweilige Datenart freigegeben sind. Im Zweifel gilt: anonymisieren oder nicht eingeben.

    Die Entscheidung dahinter

    Verbote wirken nur, wenn sie an Datenarten hängen und nicht an Werkzeugnamen. Ein Werkzeugname ist in sechs Monaten veraltet, die Frage „Was darf da rein?“ bleibt dieselbe.

    Warum Inhalte aus E-Mails und Dokumenten für ein Sprachmodell zu Befehlen werden können, und was das für angebundene Systeme heißt: KI-Jailbreaks und Prompt Injection.

  4. Kennzeichnung nach Art. 50

    Mustertext

    Für veröffentlichte Inhalte gilt: 1. Bild-, Ton- und Videoinhalte, die ein Deepfake sind, werden als künstlich erzeugt oder manipuliert offengelegt. 2. Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, werden entweder als künstlich erzeugt offengelegt oder vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft und von einer namentlich benannten Person verantwortet. 3. Für jeden veröffentlichten Inhalt ist festgehalten, wer die redaktionelle Verantwortung trägt.

    Die Entscheidung dahinter

    Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung verlangt für Text keine pauschale Kennzeichnung jedes KI-Entwurfs: Die Offenlegungspflicht entfällt, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt. Für Deepfakes kennt der Normtext diese Ausnahme nicht. [6]

    Den Normtext und die verbreiteten Fehldeutungen dazu haben wir hier auseinandergenommen: Artikel 50 verlangt kein KI-Label für deine Texte.

  5. Verantwortung für Ergebnisse

    Mustertext

    Wer ein KI-Ergebnis verwendet, verantwortet es wie eigene Arbeit. Vor jeder Weitergabe nach außen werden Zahlen, Zitate, Namen, Quellenangaben und Rechtsaussagen an der Originalquelle geprüft. „Das hat die KI so geschrieben“ ist keine Begründung. Für jede wiederkehrende Aufgabe mit KI ist festgelegt, wer prüft und woran.

    Die Entscheidung dahinter

    Der Prüfschritt ist die Stelle, an der KI im Arbeitsalltag gewinnt oder verliert. Eine Richtlinie, die nur Eingaben regelt und die Ausgabe offen lässt, verschiebt das Risiko vom Datenschutz in die Qualität.

  6. Assistenten auf Firmengeräten

    Mustertext

    Sprach- und Systemassistenten auf Firmengeräten sind KI-Werkzeuge im Sinne dieser Richtlinie. Dazu gehören der Assistent auf Android-Geräten, der von Google auf Gemini umgestellt wird, und Microsoft Copilot unter Windows. Diese Assistenten sind nur in der Konfiguration erlaubt, die in Anlage 1 freigegeben ist. Ob und wie sie aktiv sind, legt die IT fest. Beschäftigte aktivieren sie nicht eigenmächtig und diktieren keine vertraulichen Inhalte an einen Assistenten, der nicht freigegeben ist.

    Die Entscheidung dahinter

    Diese Assistenten kommen mit dem Betriebssystem, nicht mit einer Kaufentscheidung, und rutschen deshalb durch jede Richtlinie, die nur Werkzeuge nennt, die jemand bewusst installiert hat. Microsoft schreibt selbst, dass die Copilot-App nach den genannten Windows-Updates automatisch aktiviert wird, sofern nicht vorher eine Richtlinie die Installation verhindert hat, und nennt AppLocker als Weg, das zu unterbinden. Google hat angekündigt, den klassischen Assistant auf den meisten Mobilgeräten durch Gemini zu ersetzen. [10][11]

  7. Meldeweg bei Vorfällen

    Mustertext

    Wer vermutet, dass vertrauliche Daten in ein nicht freigegebenes Werkzeug gelangt sind, meldet das unverzüglich an [Rolle, E-Mail-Adresse], spätestens am nächsten Arbeitstag. Die Meldung enthält: Werkzeug, Zeitpunkt, betroffene Daten, Umfang. Eine unverzügliche Meldung hat für die meldende Person keine arbeitsrechtlichen Folgen. [Rolle] prüft, ob eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vorliegt und ob eine Meldung nach Art. 33 DSGVO an die Aufsichtsbehörde nötig ist.

    Die Entscheidung dahinter

    Art. 33 Abs. 1 DSGVO gibt der Meldung an die Aufsichtsbehörde eine Frist von 72 Stunden ab Kenntnis. Diese Uhr läuft nur dann rechtzeitig los, wenn Beschäftigte melden, statt zu hoffen, dass es niemand merkt. Deshalb gehört die Straffreiheit der Selbstmeldung in denselben Absatz wie die Meldepflicht. [8]

  8. Kompetenz-Nachweis nach Art. 4

    Mustertext

    Alle Personen im Geltungsbereich erhalten vor der ersten beruflichen Nutzung eine Einweisung in diese Richtlinie und in die Risiken der freigegebenen Werkzeuge, insbesondere in falsche, aber plausibel klingende Antworten. Jede Maßnahme wird in der Maßnahmenliste (Anlage 2) festgehalten: Art, Inhalt, Datum, Dauer, Teilnehmende, betroffene KI-Systeme, verantwortliche Person, nächste Auffrischung. Die Maßnahmenliste wird mindestens jährlich überprüft und bei neuen Werkzeugen oder Aufgaben ergänzt.

    Die Entscheidung dahinter

    Art. 4 KI-Verordnung verlangt seit dem KI-Omnibus Maßnahmen, die die Entwicklung der KI-Kompetenz unterstützen, ohne dass ein bestimmtes Niveau garantiert werden müsste. Ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Die Bundesnetzagentur empfiehlt, Art, inhaltlichen und zeitlichen Umfang sowie die Teilnehmenden festzuhalten. Genau diese Felder stehen oben. [5][7]

    Die Felder für die Maßnahmenliste, jedes mit Herkunft, stehen als eigene Tabelle auf KI-Kompetenz nach Art. 4 AI Act.

  9. Überprüfungsintervall

    Mustertext

    Diese Richtlinie und die Tool-Freigabeliste werden mindestens alle zwölf Monate überprüft, zusätzlich anlassbezogen: 1. wenn ein neues Werkzeug eingeführt werden soll, 2. wenn sich ein freigegebenes Werkzeug wesentlich ändert, 3. nach jedem gemeldeten Vorfall, 4. bei einer Änderung der Rechtslage. Verantwortlich ist [Rolle]. Stand dieser Fassung: [TT.MM.JJJJ], Version [x.y].

    Die Entscheidung dahinter

    Ohne Datum und Version lässt sich später nicht zeigen, welcher Stand galt, als etwas passiert ist. Die Bundesnetzagentur empfiehlt für die Maßnahmen ausdrücklich, regelmäßig zu prüfen und bei Bedarf aufzufrischen. Für die Richtlinie gilt dasselbe, nur führt es hier zusätzlich dazu, dass die Freigabeliste nicht veraltet. [7]

Anlage 1: Die Tool-Freigabeliste

Das ist der Teil, der in den gängigen Mustern fehlt, und der Teil, der Arbeit macht. Sechs Spalten reichen. Die Zeilen unten sind Beispiele, damit klar wird, wie eine ausgefüllte Zeile aussieht, und keine Empfehlung: Was bei euch freigegeben wird, entscheidet ihr anhand eurer Daten, eurer Verträge und eurer Vorgaben. Die Toolnamen führen auf unsere Detailseiten mit Preisen, Datenhaltung und Grenzen.

Beispielzeilen für eine Tool-Freigabeliste als Anlage zur KI-Richtlinie
Tool Zweck Freigabestatus Erlaubte Datenarten Verantwortlich Geprüft am
ChatGPT Textentwürfe, Umformulieren, Ideen sortieren Freigegeben Öffentliche Informationen, interne Texte ohne Personenbezug Teamleitung Marketing 15.09.2026
Microsoft 365 Copilot Zusammenfassen in Outlook, Word und Teams Freigegeben Interne Dokumente in den jeweils freigegebenen Ablagen IT-Leitung 15.09.2026
DeepL Übersetzungen Freigegeben, Firmenkonto Interne Texte, Kundentexte nur nach Freigabe der Projektleitung Teamleitung Vertrieb 15.09.2026
NotebookLM Fragen an eigene Dokumente stellen Nur Einzelfreigabe Interne Dokumente ohne Personenbezug, pro Projekt freigegeben IT-Leitung 15.09.2026
Perplexity Recherche mit Quellenangaben Freigegeben, nur Recherche Öffentliche Informationen, keine Firmendaten Teamleitung Marketing 15.09.2026
Gemini als Assistent auf dem Diensthandy Sprachsteuerung, Diktat Gesperrt bis zur Prüfung Keine IT-Leitung 15.09.2026
  • Freigegeben geprüft am 15.09.2026

    ChatGPT

    Zweck:
    Textentwürfe, Umformulieren, Ideen sortieren
    Erlaubte Datenarten:
    Öffentliche Informationen, interne Texte ohne Personenbezug
    Verantwortlich:
    Teamleitung Marketing
  • Freigegeben geprüft am 15.09.2026

    Microsoft 365 Copilot

    Zweck:
    Zusammenfassen in Outlook, Word und Teams
    Erlaubte Datenarten:
    Interne Dokumente in den jeweils freigegebenen Ablagen
    Verantwortlich:
    IT-Leitung
  • Freigegeben, Firmenkonto geprüft am 15.09.2026

    DeepL

    Zweck:
    Übersetzungen
    Erlaubte Datenarten:
    Interne Texte, Kundentexte nur nach Freigabe der Projektleitung
    Verantwortlich:
    Teamleitung Vertrieb
  • Nur Einzelfreigabe geprüft am 15.09.2026

    NotebookLM

    Zweck:
    Fragen an eigene Dokumente stellen
    Erlaubte Datenarten:
    Interne Dokumente ohne Personenbezug, pro Projekt freigegeben
    Verantwortlich:
    IT-Leitung
  • Freigegeben, nur Recherche geprüft am 15.09.2026

    Perplexity

    Zweck:
    Recherche mit Quellenangaben
    Erlaubte Datenarten:
    Öffentliche Informationen, keine Firmendaten
    Verantwortlich:
    Teamleitung Marketing
  • Gesperrt bis zur Prüfung geprüft am 15.09.2026

    Gemini als Assistent auf dem Diensthandy

    Zweck:
    Sprachsteuerung, Diktat
    Erlaubte Datenarten:
    Keine
    Verantwortlich:
    IT-Leitung

Drei Regeln, damit die Liste nicht nach acht Wochen tot ist

  • Jede Zeile hat eine Person, keine Abteilung. „IT“ prüft nichts, ein Mensch schon.
  • Gesperrte Werkzeuge bleiben in der Liste stehen, samt Grund. Sonst fragt in drei Monaten wieder jemand danach.
  • Die Spalte „geprüft am“ wird nur mit dem Datum des Tages gefüllt, an dem wirklich jemand hingesehen hat.

Wer die Liste zum ersten Mal füllt, merkt schnell, dass die eigentliche Frage nicht „Welches Tool?“ lautet, sondern „Für welche Aufgabe?“. Ein durchgerechnetes Beispiel dafür, wie so eine Aufgabe aussieht: KI-Assistent für die interne Wissensdatenbank. Alle Werkzeuge mit Preisen und Datenhaltung findet ihr unter KI-Tools.

Nachweis: drei Dokumente, die im Schadensfall zählen

Für Art. 4 KI-Verordnung gibt es in Deutschland nach dem Stand vom 17.09.2026 keinen eigenen Bußgeldtatbestand, und ein Zertifikat ist nicht vorgeschrieben. Die Bundesnetzagentur schreibt trotzdem, ein Mangel an KI-Kompetenz könne als Verletzung der Sorgfaltspflicht angesehen werden, insbesondere wenn dadurch ein Schaden entsteht[7]. Dann zählt, was ihr vorher aufgeschrieben habt. Drei Dokumente reichen dafür.

  1. Die Richtlinie mit Datum und Version

    Nicht die Datei allein, sondern der Nachweis der Kenntnisnahme: wer wann welchen Stand bestätigt hat. Ohne Version ist im Nachhinein offen, welche Regel zum Zeitpunkt des Vorfalls galt.

  2. Die Tool-Freigabeliste mit Prüfdatum

    Die Spalte „geprüft am“ macht aus einer Aufzählung eine Entscheidung. Sie zeigt, dass jemand hingesehen hat, und wann zuletzt.

  3. Die Maßnahmenliste nach Art. 4

    Art, Inhalt, Datum, Dauer, Teilnehmende, betroffene Systeme, verantwortliche Person. Die Bundesnetzagentur empfiehlt genau diese Angaben, ein Zertifikat verlangt sie nicht.

Alle drei sind Dateien, keine Projekte. Wer heute nichts hat, kommt mit der Vorlage oben und einem Nachmittag weit genug, um aus „wir haben nichts“ ein „wir haben einen Stand“ zu machen.

Häufige Fragen zur KI-Richtlinie

Was ist Schatten-KI, und hilft ein Verbot dagegen?

Schatten-KI heißt: Beschäftigte nutzen KI beruflich, aber an der Firma vorbei, meist über private Konten. Laut der Bitkom-Befragung vom Oktober 2025 berichten 25 Prozent der Unternehmen davon, bei 8 Prozent ist es weit verbreitet, bei 17 Prozent kommt es in Einzelfällen vor. Ein Verbot ohne freigegebene Alternative löst das nicht, es verlagert die Daten nur dorthin, wo die Firma keinen Zugriff und keine Protokolle mehr hat. Die wirksame Antwort ist eine kurze Liste erlaubter Werkzeuge mit klaren Grenzen für Eingaben, plus ein Meldeweg ohne Schuldzuweisung.

Brauchen wir einen KI-Beauftragten für die Richtlinie?

Nein. Die Bundesnetzagentur zählt die Einführung eines KI-Beauftragten ausdrücklich zu dem, was Art. 4 KI-Verordnung nicht vorschreibt, und auch eine bestimmte Governance-Struktur wird nicht verlangt. Was die Richtlinie braucht, ist etwas anderes: pro Werkzeug eine verantwortliche Person und eine Rolle, an die Vorfälle gemeldet werden. Das kann die IT-Leitung sein, die Geschäftsführung oder eine Teamleitung, und es darf dieselbe Person für mehrere Zeilen sein.

Muss der Betriebsrat einer KI-Richtlinie zustimmen?

Das hängt vom Inhalt ab und ist eine Frage eures Einzelfalls, die wir nicht beantworten können. § 87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz zählt die Angelegenheiten auf, in denen der Betriebsrat mitzubestimmen hat, soweit keine gesetzliche oder tarifliche Regelung besteht. Dazu gehören Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb (Nr. 1) sowie die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen (Nr. 6). Eine KI-Richtlinie berührt beide Themen schnell. Klärt das früh mit dem Gremium und eurer Rechtsberatung, nicht erst, wenn die Freigabeliste steht.

Muss die KI-Richtlinie unterschrieben werden?

Eine Unterschriftspflicht steht weder in der KI-Verordnung noch im deutschen KI-MIG. Praktisch ist eine dokumentierte Kenntnisnahme trotzdem der Teil, der im Schadensfall zählt: Sie zeigt, wer welchen Stand kannte und ab wann. Ob ihr das mit Unterschrift, mit einer Bestätigung im Intranet oder mit einer Teilnahmeliste zur Einweisung löst, ist eure Entscheidung. Wichtig ist nur, dass Datum und Version darauf stehen.

Was kostet eine KI-Richtlinie?

Die Vorlage auf dieser Seite kostet nichts, und für viele Betriebe reicht sie mit ein paar Stunden eigener Arbeit. Aufwand entsteht an zwei Stellen: bei der Tool-Freigabeliste, weil dafür jemand die tatsächlich genutzten Werkzeuge zusammentragen und pro Werkzeug entscheiden muss, und beim Kompetenz-Nachweis, weil die Einweisung stattfinden und dokumentiert werden muss. Genau dort helfen wir, mit Beratung oder mit einem Training an euren echten Aufgaben. Was das kostet, hängt vom Vorhaben ab. Im kostenlosen Erstgespräch, 30 Minuten, hört ihr die Größenordnung, bevor ein Angebot kommt.

Für Unternehmen

Der Mustertext ist in einer Stunde fertig. Die Freigabeliste nicht.

Beim Ausfüllen bleiben fast alle an denselben zwei Stellen hängen: Welche Werkzeuge laufen bei uns überhaupt schon, und wer weist das Team so ein, dass die Regel im Alltag gelesen wird. Genau dort arbeiten wir: in der Beratung sortieren wir eure Werkzeuge und Vorhaben, im Training gehen wir die Regel mit dem Team an euren echten Aufgaben durch, und die Einweisung ist gleich eine dokumentierte Maßnahme nach Art. 4. Das Erstgespräch dauert 30 Minuten, kostet nichts und ist kein Verkaufsgespräch.

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Zwei Zeilen reichen: wie viele Leute, welche Werkzeuge laufen schon, und was heute an schriftlicher Regel existiert. Wir antworten innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

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Quellen

  1. [1] Bitkom e. V.: Presseinformation „Beschäftigte nutzen vermehrt Schatten-KI“ vom 21.10.2025, Befragung von 604 Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland (KW 27 bis 32 im Jahr 2025), abgerufen am 17.09.2026
  2. [2] IBM: Cost of a Data Breach Report 2026 (durchgeführt vom Ponemon Institute), abgerufen am 17.09.2026
  3. [3] Help Net Security: Data breach cost 2026 averaged $4.99 million, AI attacks ran higher (Auswertung des IBM-Berichts vom 30.07.2026, über 600 betroffene Organisationen, Vorfälle zwischen März 2025 und Februar 2026), abgerufen am 17.09.2026
  4. [4] datenschutzticker.de, KINAST Rechtsanwälte: Von Schatten KI zu Schatten Agenten: Neue Compliancerisiken für Unternehmen, 04.09.2026, abgerufen am 17.09.2026
  5. [5] Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 (Digital-Omnibus-Verordnung zur KI), ABl. L vom 24.07.2026, abgerufen am 17.09.2026
  6. [6] EUR-Lex: Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), konsolidierte Fassung vom 27.07.2026, abgerufen am 17.09.2026
  7. [7] Bundesnetzagentur: KI-Service Desk: KI-Kompetenz, abgerufen am 17.09.2026
  8. [8] Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung), Art. 33, abgerufen am 17.09.2026
  9. [9] Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de: Betriebsverfassungsgesetz, § 87 Mitbestimmungsrechte, abgerufen am 17.09.2026
  10. [10] Microsoft Learn: Updated Windows and Microsoft Copilot Chat experience (englisch), abgerufen am 17.09.2026
  11. [11] Google: The Assistant experience on mobile is upgrading to Gemini (englisch), abgerufen am 17.09.2026