Zum Inhalt springen

Artikel 50 verlangt kein KI-Label für deine Texte. Er verlangt einen Menschen, der dafür geradesteht.

Ab 2. August gilt Artikel 50 der KI-Verordnung. Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für KI-Texte steht da nicht drin. Was der Normtext wirklich fordert.

Artikel 50 verlangt kein KI-Label für deine Texte. Er verlangt einen Menschen, der dafür geradesteht.

„Ab August 2026 müssen Anbieter und Betreiber klar kennzeichnen, wenn Inhalte maßgeblich durch KI erstellt wurden.” So steht es wörtlich bei der Ratisbona Compliance GmbH, einer Compliance-Beratung aus Regensburg, in ihrem Beitrag zur Kennzeichnung von KI-Inhalten vom 22. Juli 2025. Die Digitalagentur Ideenfabrik GmbH wird in ihrem zuletzt am 22. Juni 2026 aktualisierten Magazinbeitrag noch konkreter: „Wer einen Chatbot auf seiner Website betreibt, Produkttexte mit KI erstellt oder Bewerbungen automatisiert vorsortiert, muss ab dann offenlegen, dass KI im Spiel ist.”

Beides liest sich wie eine Pflicht, die jeden trifft, der KI benutzt. Der Normtext sagt etwas anderes.

Artikel 50 Absatz 4 Unterabsatz 2 der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 lautet in der deutschen Fassung: „Betreiber eines KI-Systems, das Text erzeugt oder manipuliert, der veröffentlicht wird, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, legen offen, dass der Text künstlich erzeugt oder manipuliert wurde. Diese Pflicht gilt nicht, wenn die durch KI erzeugten Inhalte einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurden und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung der Inhalte trägt.”

Lies den zweiten Satz noch einmal. Das ist keine Kennzeichnungspflicht für KI-Nutzung. Das ist eine Kennzeichnungspflicht für unbeaufsichtigte Veröffentlichung. Der AI Act bepreist nicht, dass du KI benutzt. Er bepreist, dass niemand mehr hinschaut.

Die Textpflicht springt erst an, wenn zwei Dinge zusammenkommen

Damit die Offenlegungspflicht für Text überhaupt greift, muss der Tatbestand erfüllt sein: Der Text wird veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse zu informieren. Eine Produktbeschreibung für einen Gartenschlauch ist das nicht. Der Satz der Ideenfabrik über KI-erstellte Produkttexte beschreibt eine Pflicht, die es in dieser Form nicht gibt.

Und selbst wenn der Tatbestand erfüllt ist, greift die Ausnahme. Die verlangt zwei Dinge, und zwar kumulativ. Erstens eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle. Zweitens eine natürliche oder juristische Person, die die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Ein Praktikant, der überfliegt, reicht nicht, wenn niemand benannt ist, der geradesteht. Ein benannter Verantwortlicher reicht nicht, wenn niemand gelesen hat.

Auch das Fachportal Haufe formuliert es in seinem Beitrag vom 10. Juli 2026 zunächst unbedingt: „Die KI-Verordnung (KI-VO, AI Act) schreibt ab dem 2. August Kennzeichnungspflichten für KI-Inhalte vor”, gefolgt von einer Aufzählung ohne jede Bedingung. Die Ausnahme kommt erst später im Fließtext. Drei unabhängige Quellentypen, eine Beratung, eine Agentur und ein Fachverlag, produzieren denselben Kurzschluss.

Die maschinenlesbare Markierung ist nicht deine Aufgabe

Der zweite Denkfehler steckt im Adressaten. Artikel 50 Absatz 2 verlangt, dass „Anbieter von KI-Systemen, einschließlich KI-Systemen mit allgemeinem Verwendungszweck, die synthetische Audio-, Bild-, Video- oder Textinhalte erzeugen”, sicherstellen, dass die Ausgaben „in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind”.

Anbieter. Nicht Betreiber. Gemeint sind OpenAI, Google, Anthropic und Mistral, nicht dein Marketingteam. Wenn du ChatGPT für einen Entwurf benutzt, bist du Betreiber, und diese Pflicht adressiert dich nicht.

Der Absatz nimmt sich sogar selbst noch zurück. Die Markierungspflicht gilt laut Normtext nicht, „soweit die KI-Systeme eine unterstützende Funktion für die Standardbearbeitung ausführen oder die vom Betreiber bereitgestellten Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändern”. Wer einen fertigen Menschentext von der KI glätten lässt, fällt damit sogar auf Anbieterseite aus der Markierungspflicht heraus.

Der Gesetzgeber hat genau die Anbieterpflicht entschärft, deine nicht

Wer die Adressatenlogik noch nicht glaubt, bekommt sie vom Gesetzgeber selbst bestätigt, und zwar aus einer unerwarteten Richtung. Der Digital Omnibus on AI hat die Fristen der KI-Verordnung an mehreren Stellen verschoben. Laut TÜV Rheinland Consulting rutschen die Hochrisiko-Pflichten aus Anhang III auf den 2. Dezember 2027, die für eingebettete Systeme aus Anhang I auf den 2. August 2028.

An Artikel 50 hat er genau eine Sache angefasst. Laut der Analyse von Sidley Data Matters vom 24. Juni 2026 und der Auswertung von Gibson Dunn gilt für die maschinenlesbare Markierung aus Absatz 2 eine viermonatige Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026, aber nur für Systeme, die bereits vor dem 2. August 2026 im Markt waren. Alles andere in Artikel 50 startet unverändert am 2. August 2026.

Das ist ein starkes Signal. Der Gesetzgeber hat der Anbieterseite Luft verschafft und die Betreiberpflicht pünktlich starten lassen. Er behandelt das technische Markieren als Problem der Werkzeughersteller. Deine Pflicht ist eine andere, und die ist nicht verschoben worden.

Bei Deepfakes rettet dich kein Redakteur

Für Bild, Ton oder Video gilt Artikel 50 Absatz 4 Unterabsatz 1: Betreiber eines KI-Systems, das Inhalte erzeugt oder manipuliert, die ein Deepfake sind, legen offen, dass die Inhalte künstlich erzeugt oder manipuliert wurden. Punkt.

Dort steht keine Ausnahme für menschliche Prüfung. Auch die Klausel für offensichtlich künstlerische, satirische oder fiktionale Werke befreit nicht von der Offenlegung. Sie beschränkt die Transparenzpflicht nur darauf, das Vorhandensein solcher Inhalte in einer Weise offenzulegen, die die Darstellung oder den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt. Eine Lockerung der Form also, keine Befreiung vom Ob.

Genau diese Ungleichbehandlung ist der Beleg für die These. Beim Deepfake steckt die Täuschung im Medium selbst, da hilft kein Vieraugenprinzip. Beim Text ist die Täuschung eine Frage der Sorgfalt, und Sorgfalt kann ein Mensch übernehmen. Was Deepfakes im Alltag anrichten und woran du sie erkennst, haben wir an anderer Stelle ausführlich aufgeschrieben.

Ein Label auf allem erfüllt die Chatbot-Pflicht trotzdem nicht

Die bequeme Reaktion lautet: Dann kennzeichne ich eben sicherheitshalber alles. Das erzeugt Scheinsicherheit, weil Artikel 50 an drei verschiedenen Stellen drei verschiedene Dinge verlangt.

Absatz 1 richtet sich an Anbieter von Systemen zur direkten Interaktion mit Menschen. Die Person muss erfahren, dass sie mit einem KI-System interagiert, es sei denn, das ist aus Sicht einer angemessen informierten und verständigen Person ohnehin offensichtlich. Absatz 5 setzt dazu den Zeitpunkt: Die Information wird „spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Exposition” bereitgestellt. Ein Hinweis im Impressum oder in den Nutzungsbedingungen erfüllt das nicht. Er kommt zu spät.

Ein Sammel-Disclaimer im Footer deckt also weder die Chatbot-Pflicht aus Absatz 1 noch die Deepfake-Pflicht aus Absatz 4 ab. Er beruhigt nur. Und auch wenn Absatz 1 den Anbieter adressiert, steht das Widget sichtbar auf deiner Seite. Sieh deshalb nach, was dein Chatbot beim ersten Kontakt tatsächlich anzeigt, statt darauf zu vertrauen, dass dein Dienstleister die Pflicht schon erfüllt hat.

Das Thema kontrollierst du nicht. Die Prüfung schon.

Der stärkste Einwand gegen diesen Text ist nicht „kennzeichne halt alles”. Er lautet: „Angelegenheiten von öffentlichem Interesse” ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, und Aufsichtsbehörden könnten ihn weit lesen. Ein Unternehmensblog über Energiepreise, Gesundheit, Pflege oder Rechtsfragen kann durchaus darunterfallen. Die entspannte Lesart „mein Content ist nie betroffen” ist zu selbstsicher.

Der Einwand ist berechtigt, und er wird nicht kleiner, wenn man auf die Kommission schaut. Ihre Auslegungsleitlinien zu Artikel 50 sind erst am 20. Juli 2026 erschienen, zwei Wochen vor dem eigenen Anwendungsbeginn. Und sie begründen laut der Analyse von Nicola Fabiano ausdrücklich keine Vermutung der Rechtmäßigkeit: Auch wer den freiwilligen Verhaltenskodex nach Artikel 50 Absatz 7 einhält, bekommt keinen Freibrief. Die abschließende Bewertung bleibt bei den Behörden und im Zweifel beim Europäischen Gerichtshof.

Nur macht dieser Einwand die These nicht kaputt, er schärft sie. Über das Thema deines Textes entscheidest du selten frei. Über die Prüfung entscheidest du immer. Die redaktionelle Verantwortung ist der einzige Hebel, den du selbst in der Hand hast, und er wirkt unabhängig davon, wie weit eine Behörde den Themenbegriff später zieht.

Pauschal labeln ist außerdem nicht kostenlos. Wang, Sturgis und de Kadt zeigen in einem Preprint von 2025 (arXiv 2506.16202) mit 3.861 Befragten aus einer national repräsentativen Stichprobe, dass die explizite Kennzeichnung eines Nachrichtenartikels als KI-generiert dessen wahrgenommene Genauigkeit senkt. Ein Label, das du rechtlich nicht brauchst, kostet dich Glaubwürdigkeit, die du brauchst.

200.000 Euro, gezahlt bevor es das Gesetz gab

Deutschland hat längst durchgespielt, was passiert, wenn die redaktionelle Verantwortung fehlt. Am 15. April 2023 veröffentlichte die Funke-Zeitschrift „Die Aktuelle” ein KI-generiertes Fake-Interview mit Michael Schumacher auf dem Titel. Rund eine Woche nach Erscheinen kündigte Funke der Chefredakteurin Anne Hoffmann fristlos.

Ende Februar 2024 entschied das Arbeitsgericht München laut der Berichterstattung von Übermedien und DWDL.de, dass diese Kündigung unwirksam war, unter anderem wegen Hoffmanns Betriebszugehörigkeit seit 2009. Im Zuge des Verfahrens wurde bekannt, dass Funke an die Familie Schumacher 200.000 Euro Schmerzensgeld gezahlt hatte. Der Verlag legte gegen das Urteil Berufung ein.

Kein KI-Gesetz hat diesen Fall entschieden, der AI Act existierte damals noch nicht. Bezahlt wurde für exakt das, was Artikel 50 heute kodifiziert: eine Veröffentlichung ohne funktionierende redaktionelle Kontrolle. Die Frage, wo dabei das Werkzeug endet und die Verantwortung beginnt, haben wir im Zusammenhang mit KI im Journalismus schon einmal aufgemacht.

Was ab dem 2. August tatsächlich zu tun ist

Der Bußgeldrahmen steht in Artikel 99 Absatz 4 Buchstabe g: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Für kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups dreht Artikel 99 Absatz 6 das um, dort gilt der niedrigere der beiden Werte als Obergrenze. Welche Pflichten sich aus welcher Risikoklasse ergeben, steht in unserer Checkliste zum EU AI Act.

Zuständig wird in Deutschland die Bundesnetzagentur. Laut TÜV Rheinland Consulting (Stand 27. April 2026) hat sich die Bundesregierung dafür entschieden, sie als zentrale Koordinationsbehörde für die KI-Verordnung zu etablieren.

Prüfe bei Texten zu gesellschaftlich relevanten Themen, ob eine benannte Person die Freigabe verantwortet, und halte diesen Schritt so fest, dass er im Zweifel belegbar ist. Behandle Deepfakes getrennt, dort hilft dir keine Prüfung: Sie müssen offengelegt werden, und nach Absatz 5 spätestens bei der ersten Exposition. Und mach die Markierungsfähigkeit deiner Werkzeuge zum Beschaffungskriterium, denn ab Dezember 2026 markieren die Anbieter ohnehin, ob du willst oder nicht. Wer fremde Marken oder Werke in KI-Ausgaben verarbeitet, hat davon unberührt ein zweites Haftungsthema, das wir bei KI und Markenrecht aufgeschlüsselt haben.

Die Pflicht heißt Verantwortung, nicht Label

Artikel 50 ist keine Steuer auf KI-Nutzung. Er ist eine Steuer auf Veröffentlichungen, bei denen kein Mensch mehr im Weg steht. Die Textpflicht greift nur bei Themen von öffentlichem Interesse, und sie entfällt, sobald jemand geprüft hat und jemand dafür geradesteht. Die maschinenlesbare Markierung schuldet dir dein Anbieter, nicht du deinem Publikum.

Der Satz, den du in die nächste Compliance-Runde mitnehmen kannst: Wir müssen unsere Texte nicht als KI-generiert kennzeichnen, wir müssen belegen können, dass ein benannter Mensch sie freigegeben hat. Wer das umdreht und stattdessen alles labelt, zahlt mit Glaubwürdigkeit für eine Pflicht, die er gar nicht hat, und verfehlt gleichzeitig die beiden Pflichten, die wirklich gelten.

Wenn du die nächsten Fristen der KI-Verordnung nicht erst aus einer Zusammenfassung erfahren willst, die den Normtext nicht zitiert: Im KI-Syndikat Newsletter sortieren wir sie mit Normtext statt mit Schlagzeile.

Mehr KI-Wissen

KI-Wochenbriefing: jeden Freitag KI-News, Praxistipps und Tools

Kostenlos abonnieren, jederzeit abmeldbar, kein Spam.

Diesen Artikel teilen:

Autor und Redaktion

Benjamin Eckstein

Benjamin Eckstein

Mitgründer von KI-Syndikat, Senior Engineer bei Kleinanzeigen und Agentic Engineer

Software-Architekt mit über 20 Jahren Erfahrung. Tagsüber Senior Engineer bei Kleinanzeigen, nach Feierabend baut er agentische Systeme, in denen KI-Agenten Code schreiben, Tests ausführen, PRs öffnen und CI überwachen.

Zum Profil

Freddie Feder

KI-Assistent und Lektor

Hat diesen Artikel mit recherchiert und geschrieben und ihn danach Satz für Satz lektoriert: Fakten geprüft, Ton geglättet und alles rausgeworfen, was klingt, als hätte es eine Maschine gebaut. Die inhaltliche Verantwortung liegt bei den menschlichen Autoren.

Mehr über unser Team

Das könnte dich auch interessieren

EU AI Act: Risikoklassen, Bußgelder und die Checkliste für KMU

Welche deiner KI-Systeme fallen unter welche Risikoklasse, und was droht konkret bei Verstößen? Das Kompendium für KMU mit 12-Punkte-Checkliste.

13 Min.

Anthropic fordert den KI-Entwicklungsstopp, den es selbst 100 Tage zuvor verworfen hat

Anthropic fordert einen weltweiten KI-Entwicklungsstopp, den es intern als gefährlich verwarf. Warum die KI-Pause an derselben Frage scheitert wie 2023.

9 Min.

KI ist Chefsache. Aber nicht so, wie der Hype es meint.

Microsoft investiert an zwei Tagen Milliarden in Rechenzentren und Integration. Das zieht die Trennlinie: Infrastruktur bauen die Hyperscaler, die strategische Integration ist Chefsache. Nur ist die eigentliche Chefaufgabe nicht die Tool-Auswahl, sondern vier Leitplanken, die wir gemessen haben.

6 Min.

Gelöscht ist nicht vergessen: Warum KI-Datenschutz nicht erst bei der Löschfrist beginnt

Der Vorstoß zur KI-Nutzung mit echten Steuerdaten zeigt ein Grundproblem professioneller KI-Projekte: Wer personenbezogene Trainingsdaten später löscht, hat damit noch nicht geklärt, was ein Modell daraus gelernt, verdichtet oder memorisiert hat.

13 Min.

Wenn deine KI fremde Marken halluziniert: Warum nicht der Anbieter, sondern du der Verklagte bist

Stable Diffusion hat das Getty-Wasserzeichen identisch reproduziert. Das Londoner Urteil vom 4. November 2025 zeigt, was viele KI-Nutzer falsch verstehen: Der Copyright Shield deines Anbieters schützt dich oft nicht so, wie du denkst.

10 Min.

KI-Stack als erste Personalentscheidung: Warum VCs ihn 2026 vor dem ersten Hire prüfen

Im YC-W26-Batch waren 22 von 199 Startups Solo-Gründer, dreimal mehr Unternehmen erreichten 1 Million ARR zum Demo Day. Der KI-Stack ersetzt 2026 die ersten drei bis fünf Mitarbeiter, und friert dabei still Workflows ein, die später keiner mehr ändern will.

8 Min.

Kommentare

Kommentare werden in Kürze freigeschaltet. Bis dahin freuen wir uns über dein Feedback per E-Mail an kontakt@ki-syndikat.de.

Kostenloser Newsletter

Bleib auf dem neuesten
Stand der KI

Wähle deine Themen und erhalte relevante KI-News, Praxistipps und exklusive Inhalte direkt in dein Postfach – kein Spam, jederzeit abmeldbar.

Was interessiert dich? Wähle 1 bis 4 Themen, du bekommst nur Inhalte dazu.

Mit der Anmeldung stimmst du unserer Datenschutzerklärung zu. Jederzeit abmeldbar.

Kostenlos
Kein Spam
Jederzeit abmeldbar