KI-Förderung 2026: Was Beratung und Schulung wirklich bezahlt bekommen, und warum euer Workshop meistens nicht dazugehört
Stand: September 2026 (Förderlage geprüft am 17.09.2026)
Kurzfazit: Ein zweitägiger KI-Workshop bekommt fast nie Fördergeld. Die Weiterbildungsförderung des Bundes verlangt nach § 82 SGB III mehr als 120 Stunden und eine AZAV-Zulassung von Träger und Maßnahme, die BAFA-Beratungsförderung schließt „Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen“ wörtlich aus, und go-digital lief spätestens zum 31.12.2024 aus. Offen bleiben drei Wege: ein langer Qualifizierungsweg, die Landesbons in Hamburg und Schleswig-Holstein, und Förderung auf der Beratungs- oder Projektseite.
Es gibt drei Töpfe, und sie zahlen nicht dasselbe
Die Suche nach „Förderung KI-Schulung“ führt fast immer in denselben Irrtum: dass irgendwo ein Topf für Schulungstage steht. Öffentliche Förderung ist anders geschnitten. Sie zahlt Beratungshonorare, sie zahlt lange Qualifizierungen, und sie zahlt Investitionen. Wer weiß, in welchem der drei Töpfe sein Vorhaben liegt, spart sich die Hälfte der Recherche.
Topf 1: Beratung
Einer denkt mit, niemand schult
Bezahlt wird hier das Honorar einer beratenden Person, die euch ein Konzept hinlegt. Der Preis dafür ist eine enge Formatgrenze: Die BAFA-Richtlinie verlangt eine Einzelberatung und schließt Gruppenveranstaltungen wörtlich aus, der Hamburg Digital Check will am Ende ein Realisierungskonzept sehen. Wer hier Geld holt, holt es für Denkarbeit, nicht für einen Schulungstag.
Hier drin: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BAFA), Hamburg Digital Check (IFB Hamburg)
Topf 2: Weiterbildung
Der Topf mit den Hürden
Hier liegt das Geld, das die meisten meinen, wenn sie nach Förderung für eine KI-Schulung suchen. Auf Bundesebene kostet der Zugang zwei Dinge, die ein kurzes Format nicht liefern kann: mehr als 120 Stunden Maßnahmendauer und eine Zulassung von Träger und Maßnahme nach AZAV. Die Landesbons sind deutlich niedriger gehängt, dafür ist die Summe kleiner und der Antrag läuft oft über die beschäftigte Person, nicht über euch.
Hier drin: § 82 SGB III und Qualifizierungsgeld (Agentur für Arbeit), Weiterbildungsbonus Hamburg und Schleswig-Holstein
Topf 3: Investition und Projekt
Die Schulung fährt mit
Gefördert wird ein Vorhaben, nicht ein Kurs. Qualifizierung taucht darin als eine Position unter mehreren auf. Beim Hamburg-Kredit Digital stehen „Weiterbildungen von Mitarbeitenden im Bereich Digitalisierung“ ausdrücklich in der Liste der förderfähigen Maßnahmen. Der Haken: Das ist ein Darlehen mit Tilgungszuschuss, kein Scheck. Ihr nehmt eine Finanzierung auf und beantragt sie über eine Bank.
Hier drin: Hamburg-Kredit Digital (IFB Hamburg)
Acht Programme, und was sie ausdrücklich nicht zahlen
Jede Zeile ist an der Richtlinie, am Gesetzestext oder an der Seite der bewilligenden Stelle geprüft, die Quelle steht dahinter. Die Spalte „Was ausdrücklich nicht“ ist die wichtigste: Dort steht, warum ein Antrag scheitert. Beträge und Fristen ändern sich, deshalb steht bei jedem Programm der Stand. Zahlen, die nur der Projektträger nennt und nicht die bewilligende Stelle, sind als solche gekennzeichnet.
| Programm | Wer antragsberechtigt ist | Was gefördert wird | Was ausdrücklich nicht | Stand und Quelle |
|---|---|---|---|---|
| Förderung von Unternehmensberatungen für KMU BAFA, Bund Anträge bis 31.12.2026 | KMU nach EU-Definition (unter 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe mit Sitz in Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, die selbst beratend oder schulend tätig sind, sowie gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen. | Konzeptionell und individuell durchgeführte Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, höchstens fünf Beratungstage. Förderfähige Beratungskosten bis 3.500 Euro. Zuschuss für Betriebsstätten in den alten Bundesländern (mit Berlin und Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro, in den neuen Bundesländern (mit Lüneburg und Trier) 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro. Höchstens zwei Beratungen pro Jahr, höchstens fünf in der Richtliniendauer. | Wörtlich: „Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert.“ Ebenfalls draußen: Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich ESF Plus finanziert werden, Beratungen mit überwiegend rechtlichem, steuerlichem oder gutachterlichem Inhalt und Beratungen, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben. | Richtlinie in der Fassung vom 12.12.2024 [1] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [2] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
| go-digital Bundeswirtschaftsministerium Keine Anträge mehr | Bis zum Laufzeitende KMU der gewerblichen Wirtschaft und Handwerksbetriebe. | Bis zum Laufzeitende Beratung und Umsetzung zu Digitalisierung, IT-Sicherheit und digitalen Geschäftsprozessen. Bemerkenswert im Vergleich zu den übrigen Programmen: Nummer 2.6 der Richtlinie ließ ausdrücklich „Unterweisungen und Schulungen von Personal zu dem Thema des geförderten Vorhabens“ in begrenztem Umfang zu. | Alles, denn neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Richtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und verlängerte sich laut Nummer 8 „nicht über den 31. Dezember 2024 hinaus“. Eine Nachfolgerichtlinie mit demselben Zuschnitt haben wir nicht gefunden. | Richtlinie vom 13.12.2021, Laufzeitende spätestens 31.12.2024 [3] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, veröffentlicht im Bundesanzeiger |
| Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III Agentur für Arbeit Laufend | Arbeitgeber für ihre Beschäftigten, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Der Antrag gehört vor den Beginn der Qualifizierung. | Zuschuss zu den Lehrgangskosten und Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeit. Laut Bundesagentur für Arbeit bei Betrieben unter 50 Beschäftigten bis 100 Prozent der Lehrgangskosten und 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss, unter 500 Beschäftigten jeweils 50 Prozent, ab 500 Beschäftigten jeweils 25 Prozent. Liegt eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner vor, erhöhen sich die Sätze. | Maßnahmen mit 120 Stunden oder weniger. Maßnahmen und Träger ohne Zulassung nach AZAV. Inhalte, die nicht „über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen“, wobei die Bundesagentur betriebsspezifische Softwareschulungen ausdrücklich ausschließt. | Gesetzestext und Behördenseite abgerufen am 17.09.2026 [4] Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de [5] Bundesagentur für Arbeit |
| Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III Agentur für Arbeit Laufend | Betriebe, in denen ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten ist: mindestens 20 Prozent der Belegschaft ab 250 Beschäftigten, mindestens 10 Prozent unter 250 Beschäftigten. Bei unter 10 Beschäftigten genügt laut Bundesagentur eine schriftliche Betriebserklärung. | Eine Entgeltersatzleistung während der Weiterbildung: 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, 67 Prozent bei mindestens einem Kind. | Die Lehrgangskosten. Die trägt der Betrieb vollständig selbst. Ebenfalls nicht förderfähig: Weiterbildungen mit 120 Stunden oder weniger und Träger ohne AZAV-Zulassung. | Behördenseite abgerufen am 17.09.2026 [6] Bundesagentur für Arbeit |
| Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS EU und Freie und Hansestadt Hamburg Laufzeit bis 31.12.2028 | Beschäftigte und Selbstständige mit Wohn- oder Geschäftssitz in Hamburg. Der Projektträger nennt als Bedingungen unter anderem einen Arbeitgeber mit weniger als 250 Beschäftigten, mindestens 15 Wochenstunden und als Zielgruppe Personen mit höchstens einem Ausbildungsabschluss. | Berufliche Weiter- und Fortbildung ab acht Stunden bei qualifizierten und zugelassenen Bildungsanbietern mit Sitz in Deutschland, Schwerpunkt digitale und nachhaltige Transformation. Der Projektträger nennt 40 Prozent der Lehrgangskosten, höchstens 750 Euro, bei Kursen ab 2.500 Euro höchstens 1.000 Euro, im Hamburger Handwerk bis zu 75 Prozent und höchstens 1.000 Euro. | Laut Projektträger Maßnahmen zum Erlangen eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses, Ausbildung, Umschulung und Studium, außerdem Coaching und Einzeltraining, allgemeine Sprachkurse ohne konkreten Berufsbezug, Führerscheinerwerb und Maßnahmen zur beruflichen Neuorientierung. | Projektlaufzeit 01.01.2026 bis 31.12.2028 [7] ESF Hamburg, Freie und Hansestadt Hamburg [8] zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH, Projektträger im Auftrag der EU und der Freien und Hansestadt Hamburg [9] zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH, Projektträger im Auftrag der EU und der Freien und Hansestadt Hamburg |
| Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (A3) IB.SH, Land Schleswig-Holstein Bewilligung bis 31.12.2028 | Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn bei der IB.SH liegen. | Seminarkosten beruflicher Weiterbildung in den Schwerpunkten Digitalisierung, erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk: 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 5.000 Euro pro Weiterbildung. Die restlichen 40 Prozent bleiben als Eigenanteil. | Weiterbildungen bei Anbietern ohne Zertifizierung nach ISO 9001, AZAV oder dem Prüfsiegel „Geprüfte Weiterbildungseinrichtung von Weiterbildung Hamburg e. V.“, bei Fernlehrgängen ohne ZFU-Zulassung. Ebenso Anträge, die später als vier Wochen vor Beginn eingehen. | Bewilligungszeitraum ab 02.02.2026 [10] Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) |
| Hamburg Digital Check IFB Hamburg Anträge bis 16.11.2026 | Rechtlich selbstständige KMU nach EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie Freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg. | Beratungsleistungen zu Informationssicherheit und Cyber Security sowie zum digitalen Wandel, also zur Digitalisierung von Prozessen, Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen. Zuschuss bis 50 Prozent, höchstens 7.500 Euro, anerkannter Beratertagessatz höchstens 1.100 Euro ohne Umsatzsteuer. Die Beratung muss mit einem konkreten Realisierungskonzept enden. | Bereits begonnene Vorhaben. Außerdem gilt: „Eine Kombination der Zuwendung mit anderen nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus EU-, Bundes- oder Landesprogrammen ist nicht möglich.“ Die Richtlinie nennt KI an keiner Stelle ausdrücklich, sie spricht von Informationssicherheit und digitalem Wandel. | Richtlinie gültig ab 01.08.2025, befristet bis 31.12.2026 [11] Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), Richtliniengeber Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation |
| Hamburg-Kredit Digital IFB Hamburg Laufend | Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk und Handel, mehrheitlich in Privatbesitz, sowie freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen. Der Antrag läuft über ein Kreditinstitut eurer Wahl, vor Beginn des Vorhabens. | Ein Darlehen für Digitalisierungsvorhaben ab 25.000 Euro Vorhabensgröße und bis 2.500.000 Euro Darlehen, Laufzeit bis zu zehn Jahre, dazu ein Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg von bis zu 12 Prozent des Darlehensbetrags, höchstens 20.000 Euro. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen ausdrücklich „Weiterbildungen von Mitarbeitenden im Bereich Digitalisierung“, daneben Hard- und Software inklusive Beraterkosten, Vernetzung, IT-Sicherheit und neue digitale Geschäftsmodelle. | Ein reiner Zuschuss ohne Darlehen. Der Tilgungszuschuss hängt am Kredit, ihr nehmt also eine Finanzierung auf. Und wie überall gilt: erst der Antrag, dann der Beginn. | Programmseite abgerufen am 17.09.2026 [12] Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) |
- Anträge bis 31.12.2026 BAFA, Bund
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
- Wer antragsberechtigt ist
- KMU nach EU-Definition (unter 250 Beschäftigte, höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme) der gewerblichen Wirtschaft und Freie Berufe mit Sitz in Deutschland. Nicht antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen, die selbst beratend oder schulend tätig sind, sowie gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Stiftungen.
- Was gefördert wird
- Konzeptionell und individuell durchgeführte Beratung zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, höchstens fünf Beratungstage. Förderfähige Beratungskosten bis 3.500 Euro. Zuschuss für Betriebsstätten in den alten Bundesländern (mit Berlin und Leipzig, ohne Lüneburg und Trier) 50 Prozent, höchstens 1.750 Euro, in den neuen Bundesländern (mit Lüneburg und Trier) 80 Prozent, höchstens 2.800 Euro. Höchstens zwei Beratungen pro Jahr, höchstens fünf in der Richtliniendauer.
- Was ausdrücklich nicht
- Wörtlich: „Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert.“ Ebenfalls draußen: Beratungen, die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich ESF Plus finanziert werden, Beratungen mit überwiegend rechtlichem, steuerlichem oder gutachterlichem Inhalt und Beratungen, die überwiegend das Thema Fördermittel zum Inhalt haben.
- Stand und Quelle
- Richtlinie in der Fassung vom 12.12.2024 [1] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) [2] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Keine Anträge mehr Bundeswirtschaftsministerium
go-digital
- Wer antragsberechtigt ist
- Bis zum Laufzeitende KMU der gewerblichen Wirtschaft und Handwerksbetriebe.
- Was gefördert wird
- Bis zum Laufzeitende Beratung und Umsetzung zu Digitalisierung, IT-Sicherheit und digitalen Geschäftsprozessen. Bemerkenswert im Vergleich zu den übrigen Programmen: Nummer 2.6 der Richtlinie ließ ausdrücklich „Unterweisungen und Schulungen von Personal zu dem Thema des geförderten Vorhabens“ in begrenztem Umfang zu.
- Was ausdrücklich nicht
- Alles, denn neue Anträge sind nicht mehr möglich. Die Richtlinie trat am 1. Januar 2022 in Kraft und verlängerte sich laut Nummer 8 „nicht über den 31. Dezember 2024 hinaus“. Eine Nachfolgerichtlinie mit demselben Zuschnitt haben wir nicht gefunden.
- Stand und Quelle
- Richtlinie vom 13.12.2021, Laufzeitende spätestens 31.12.2024 [3] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, veröffentlicht im Bundesanzeiger
- Laufend Agentur für Arbeit
Weiterbildungsförderung Beschäftigter nach § 82 SGB III
- Wer antragsberechtigt ist
- Arbeitgeber für ihre Beschäftigten, unabhängig von Branche und Betriebsgröße. Der Antrag gehört vor den Beginn der Qualifizierung.
- Was gefördert wird
- Zuschuss zu den Lehrgangskosten und Zuschuss zum Arbeitsentgelt für die Ausfallzeit. Laut Bundesagentur für Arbeit bei Betrieben unter 50 Beschäftigten bis 100 Prozent der Lehrgangskosten und 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss, unter 500 Beschäftigten jeweils 50 Prozent, ab 500 Beschäftigten jeweils 25 Prozent. Liegt eine Qualifizierungsvereinbarung mit einem Sozialpartner vor, erhöhen sich die Sätze.
- Was ausdrücklich nicht
- Maßnahmen mit 120 Stunden oder weniger. Maßnahmen und Träger ohne Zulassung nach AZAV. Inhalte, die nicht „über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen“, wobei die Bundesagentur betriebsspezifische Softwareschulungen ausdrücklich ausschließt.
- Stand und Quelle
- Gesetzestext und Behördenseite abgerufen am 17.09.2026 [4] Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de [5] Bundesagentur für Arbeit
- Laufend Agentur für Arbeit
Qualifizierungsgeld nach § 82a SGB III
- Wer antragsberechtigt ist
- Betriebe, in denen ein strukturwandelbedingter Qualifizierungsbedarf eines wesentlichen Teils der Belegschaft in einer betriebsbezogenen Regelung oder einem Tarifvertrag festgehalten ist: mindestens 20 Prozent der Belegschaft ab 250 Beschäftigten, mindestens 10 Prozent unter 250 Beschäftigten. Bei unter 10 Beschäftigten genügt laut Bundesagentur eine schriftliche Betriebserklärung.
- Was gefördert wird
- Eine Entgeltersatzleistung während der Weiterbildung: 60 Prozent der durchschnittlichen Nettoentgeltdifferenz, 67 Prozent bei mindestens einem Kind.
- Was ausdrücklich nicht
- Die Lehrgangskosten. Die trägt der Betrieb vollständig selbst. Ebenfalls nicht förderfähig: Weiterbildungen mit 120 Stunden oder weniger und Träger ohne AZAV-Zulassung.
- Stand und Quelle
- Behördenseite abgerufen am 17.09.2026 [6] Bundesagentur für Arbeit
- Laufzeit bis 31.12.2028 EU und Freie und Hansestadt Hamburg
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
- Wer antragsberechtigt ist
- Beschäftigte und Selbstständige mit Wohn- oder Geschäftssitz in Hamburg. Der Projektträger nennt als Bedingungen unter anderem einen Arbeitgeber mit weniger als 250 Beschäftigten, mindestens 15 Wochenstunden und als Zielgruppe Personen mit höchstens einem Ausbildungsabschluss.
- Was gefördert wird
- Berufliche Weiter- und Fortbildung ab acht Stunden bei qualifizierten und zugelassenen Bildungsanbietern mit Sitz in Deutschland, Schwerpunkt digitale und nachhaltige Transformation. Der Projektträger nennt 40 Prozent der Lehrgangskosten, höchstens 750 Euro, bei Kursen ab 2.500 Euro höchstens 1.000 Euro, im Hamburger Handwerk bis zu 75 Prozent und höchstens 1.000 Euro.
- Was ausdrücklich nicht
- Laut Projektträger Maßnahmen zum Erlangen eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses, Ausbildung, Umschulung und Studium, außerdem Coaching und Einzeltraining, allgemeine Sprachkurse ohne konkreten Berufsbezug, Führerscheinerwerb und Maßnahmen zur beruflichen Neuorientierung.
- Stand und Quelle
- Projektlaufzeit 01.01.2026 bis 31.12.2028 [7] ESF Hamburg, Freie und Hansestadt Hamburg [8] zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH, Projektträger im Auftrag der EU und der Freien und Hansestadt Hamburg [9] zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH, Projektträger im Auftrag der EU und der Freien und Hansestadt Hamburg
- Bewilligung bis 31.12.2028 IB.SH, Land Schleswig-Holstein
Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein (A3)
- Wer antragsberechtigt ist
- Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Der Antrag muss spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn bei der IB.SH liegen.
- Was gefördert wird
- Seminarkosten beruflicher Weiterbildung in den Schwerpunkten Digitalisierung, erneuerbare Energien, Pflege und Handwerk: 60 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten, höchstens 5.000 Euro pro Weiterbildung. Die restlichen 40 Prozent bleiben als Eigenanteil.
- Was ausdrücklich nicht
- Weiterbildungen bei Anbietern ohne Zertifizierung nach ISO 9001, AZAV oder dem Prüfsiegel „Geprüfte Weiterbildungseinrichtung von Weiterbildung Hamburg e. V.“, bei Fernlehrgängen ohne ZFU-Zulassung. Ebenso Anträge, die später als vier Wochen vor Beginn eingehen.
- Stand und Quelle
- Bewilligungszeitraum ab 02.02.2026 [10] Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- Anträge bis 16.11.2026 IFB Hamburg
Hamburg Digital Check
- Wer antragsberechtigt ist
- Rechtlich selbstständige KMU nach EU-Definition der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie Freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg.
- Was gefördert wird
- Beratungsleistungen zu Informationssicherheit und Cyber Security sowie zum digitalen Wandel, also zur Digitalisierung von Prozessen, Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen. Zuschuss bis 50 Prozent, höchstens 7.500 Euro, anerkannter Beratertagessatz höchstens 1.100 Euro ohne Umsatzsteuer. Die Beratung muss mit einem konkreten Realisierungskonzept enden.
- Was ausdrücklich nicht
- Bereits begonnene Vorhaben. Außerdem gilt: „Eine Kombination der Zuwendung mit anderen nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus EU-, Bundes- oder Landesprogrammen ist nicht möglich.“ Die Richtlinie nennt KI an keiner Stelle ausdrücklich, sie spricht von Informationssicherheit und digitalem Wandel.
- Stand und Quelle
- Richtlinie gültig ab 01.08.2025, befristet bis 31.12.2026 [11] Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), Richtliniengeber Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation
- Laufend IFB Hamburg
Hamburg-Kredit Digital
- Wer antragsberechtigt ist
- Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Handwerk und Handel, mehrheitlich in Privatbesitz, sowie freiberuflich Tätige und Einzelunternehmen. Der Antrag läuft über ein Kreditinstitut eurer Wahl, vor Beginn des Vorhabens.
- Was gefördert wird
- Ein Darlehen für Digitalisierungsvorhaben ab 25.000 Euro Vorhabensgröße und bis 2.500.000 Euro Darlehen, Laufzeit bis zu zehn Jahre, dazu ein Zuschuss der Freien und Hansestadt Hamburg von bis zu 12 Prozent des Darlehensbetrags, höchstens 20.000 Euro. Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen ausdrücklich „Weiterbildungen von Mitarbeitenden im Bereich Digitalisierung“, daneben Hard- und Software inklusive Beraterkosten, Vernetzung, IT-Sicherheit und neue digitale Geschäftsmodelle.
- Was ausdrücklich nicht
- Ein reiner Zuschuss ohne Darlehen. Der Tilgungszuschuss hängt am Kredit, ihr nehmt also eine Finanzierung auf. Und wie überall gilt: erst der Antrag, dann der Beginn.
- Stand und Quelle
- Programmseite abgerufen am 17.09.2026 [12] Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Die Liste ist bewusst regional zugeschnitten: Die Gerabo GmbH sitzt in Hamburg, deshalb stehen hier die Landesprogramme aus Hamburg und Schleswig-Holstein und nicht die aus Bayern oder Sachsen. In anderen Bundesländern gelten andere Sätze und andere Fristen, die Bundesprogramme dagegen überall gleich.
Warum ein Workshop selten hineinpasst
Anbieterseiten zu diesem Thema wecken gern die Erwartung, ein KI-Workshop lasse sich fördern. Das scheitert fast nie am Thema. Es scheitert an sechs Bedingungen, die in den Richtlinien stehen und die ein kurzes Gruppenformat systematisch verfehlt. Wer sie kennt, erkennt in zwei Minuten, ob ein Antrag Sinn hat.
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Die Stundenzahl
§ 82 SGB III fördert nur, wenn „die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert“. Ein zweitägiger Workshop bringt 16 Stunden mit, ein fünftägiges Format 40. Die Stunden müssen nicht am Stück laufen, aber sie müssen zusammen zu einer zugelassenen Maßnahme gehören. Ein Workshop ist damit kein zu kurzer Kurs, er ist eine andere Sache.[4]
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Die Trägerzulassung
Gefördert wird nur, wenn „die Maßnahme und der Träger der Maßnahme für die Förderung zugelassen sind“. Diese Zulassung nach AZAV vergibt eine akkreditierte fachkundige Stelle, geprüft werden Träger und Maßnahme getrennt. Das ist ein Zertifizierungsverfahren mit Audit, kein Formular, das ein Anbieter kurz vor eurem Termin ausfüllt.[4]
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Die zwei Bedingungen in der Person
§ 82 SGB III stellt nicht nur Anforderungen an die Maßnahme, sondern auch an die Person, die geschult werden soll. Nach Absatz 1 Nummer 2 muss der Erwerb eines Berufsabschlusses, für den eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, „in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegen“. Nach Nummer 3 darf die Person „in den letzten zwei Jahren vor Antragsstellung nicht an einer nach dieser Vorschrift geförderten beruflichen Weiterbildung teilgenommen“ haben. Beides wird pro Kopf geprüft: Selbst wenn Format, Träger und Inhalt passen, fällt ein Teil der Belegschaft an diesen zwei Sätzen heraus, und wer letztes Jahr gefördert wurde, ist dieses Jahr draußen.[4]
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Die Abgrenzung zur Anpassungsfortbildung
Die Maßnahme muss Kenntnisse vermitteln, „die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen“. Die Bundesagentur für Arbeit schließt betriebsspezifische Softwareschulungen ausdrücklich aus. Ein Tag „So nutzt ihr unseren freigegebenen KI-Assistenten im Angebotsprozess“ ist genau das, so nützlich er auch ist.[5]
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Die Formatgrenze in der Beratungsförderung
In der BAFA-Richtlinie steht der Satz, der die Hoffnung am schnellsten beendet: „Die Maßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen. Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert.“ Der Beratungstopf schließt das Gruppenformat also nicht aus Versehen aus, sondern per Richtlinie.[1]
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Das Kumulierungsverbot
Die BAFA-Richtlinie fördert keine Beratung, die „ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) finanziert“ wird. Beim Hamburg Digital Check ist die Kombination mit anderen nicht rückzahlbaren Zuschüssen aus EU-, Bundes- oder Landesprogrammen ebenfalls ausgeschlossen. Zwei Töpfe für dasselbe Vorhaben gehen nicht.[1]
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Der Antrag vor dem Start
Alle hier genannten Programme wollen den Antrag vor dem Beginn sehen. Der Hamburg Digital Check fördert nur Vorhaben, „die noch nicht begonnen wurden“, die IB.SH verlangt den Antrag spätestens vier Wochen vor Weiterbildungsbeginn. Wer den Workshop bucht und danach nach Förderung sucht, hat die Tür schon zugemacht.[11]
Der Satz, der die Sache entscheidet
„Die Maßnahme ist als Einzelberatung durchzuführen. Seminare, Workshops oder Gruppenveranstaltungen werden nicht gefördert.“
Nummer 4.1.1 der BAFA-Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“[1]. Auf Bundesebene steht damit fest: Der Beratungstopf zahlt kein Gruppenformat, und der Weiterbildungstopf zahlt keine 16 Stunden. Zwischen beiden liegt genau die Lücke, in der die meisten KI-Workshops stattfinden.
Was stattdessen funktioniert
Vier Wege bleiben offen. Keiner davon fördert einen Workshop, drei davon fördern etwas, das ihr vielleicht ohnehin braucht. Welcher passt, hängt weniger vom Thema ab als von der Größe eures Vorhabens und davon, wo ihr sitzt.
Der lange Weg: ein Qualifizierungsweg statt eines Workshops
Wer Bundesmittel will, muss das Format ändern, nicht das Thema. Mehr als 120 Stunden, ein nach AZAV zugelassener Träger, eine zugelassene Maßnahme. In der Praxis heißt das ein Curriculum über Monate mit einem zertifizierten Bildungsanbieter, nicht zwei Tage im eigenen Besprechungsraum. Der Einstieg dafür ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, und zwar bevor irgendetwas gebucht ist.
Passt, wenn: Ihr wollt mehrere Personen dauerhaft und breit qualifizieren und könnt Ausfallzeiten planen.
Der kurze Weg: die Landesbons für kleine Formate
Hamburg und Schleswig-Holstein hängen die Latte deutlich niedriger als der Bund. Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS beginnt laut Projektträger bei acht Stunden, der Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein zahlt 60 Prozent bis 5.000 Euro pro Weiterbildung. In Schleswig-Holstein entscheidet die Zertifizierung des Anbieters, ISO 9001, AZAV oder das Prüfsiegel von Weiterbildung Hamburg e. V. In Hamburg ist die Zertifizierung dagegen nicht die eigentliche Hürde: Liegt keine staatlich anerkannte Akkreditierung vor, kann der Projektträger nach eigener Aussage „alternativ eine interne Prüfung durchführen“. Das Nadelöhr ist das Kursformat. Das Angebot muss „allgemein zugänglich“ und „gruppenorientiert“ sein, es muss „regelmäßig angeboten werden und ein zentraler Schwerpunkt im Portfolio oder Hauptgeschäftsfeld des Bildungsanbieters“ sein und mindestens acht Stunden umfassen. Ausdrücklich ausgeschlossen sind „Einzelunterricht“, „Einzeltraining oder Coaching“ und „Unternehmensberatung“. Ein Inhouse-Workshop für ein einzelnes Unternehmen fällt also nicht an der Zertifizierung durch, sondern daran, dass er weder allgemein zugänglich noch ein regelmäßig ausgeschriebener Kurs ist. Dazu kommt eine Hürde bei der Person: Gefördert werden laut Projektträger Beschäftigte, die „als geringqualifiziert“ gelten „oder höchstens einen Ausbildungsabschluss“ haben, Meister, Studium oder Promotion nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Passt, wenn: Einzelne Personen in Hamburg oder Schleswig-Holstein sollen einen offenen, regelmäßig ausgeschriebenen Kurs besuchen.
Der Umweg: Beratung fördern lassen, Umsetzung selbst zahlen
Die Beratungsförderung ist der einzige Topf, in dem eine externe Person mit euch denkt und der Bund die Hälfte der Rechnung übernimmt. In Hamburg sind das 50 Prozent bis 1.750 Euro über das BAFA oder 50 Prozent bis 7.500 Euro über den Hamburg Digital Check. Was ihr damit kauft, ist ein Konzept: Wo KI bei euch trägt, was das kostet, wer es verantwortet. Die Schulung danach zahlt ihr selbst, wisst aber, wofür.
Passt, wenn: Ihr habt eine Richtungsentscheidung offen und wollt sie mit Zahlen unterlegen, bevor ihr Geld in Training steckt.
Die Projektseite: Qualifizierung als Position im Vorhaben
Der interessanteste Weg steht in keiner Schulungsbroschüre. Der Hamburg-Kredit Digital listet „Weiterbildungen von Mitarbeitenden im Bereich Digitalisierung“ ausdrücklich als förderfähige Maßnahme, neben Hard- und Software, Beraterkosten und IT-Sicherheit. Der Zuschuss der Stadt liegt bei bis zu 12 Prozent des Darlehensbetrags, höchstens 20.000 Euro. Das ist ein Kredit über eure Bank, kein Scheck, und deshalb rechnet es sich nur, wenn ohnehin investiert wird.
Passt, wenn: Ihr plant ein Digitalisierungsvorhaben ab 25.000 Euro und die Qualifizierung gehört ohnehin dazu.
Kostenlos und ohne Antrag geht auch etwas: Die Bundesnetzagentur verweist für den Aufbau von KI-Kompetenz unter anderem auf die Mittelstand-Digital Zentren, den KI-Campus und das appliedAI Institute for Europe. Was ihr rechtlich überhaupt tun müsst, steht auf unserer Seite zur KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 AI Act. Wie wir selbst trainieren, steht unter KI-Training für Unternehmen.
Sieben Fragen, bevor ihr einen Antrag anfasst
Diese Fragen kosten euch eine halbe Stunde und ersparen im Zweifel einen abgelehnten Antrag. Sie sind aus den Richtlinien selbst abgeleitet, nicht aus Erfahrungswerten.
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Läuft das Programm überhaupt noch, und bis wann?
Zwei Daten aus dieser Tabelle gehören in euren Kalender: Anträge zur BAFA-Beratungsförderung längstens bis 31.12.2026, Anträge zum Hamburg Digital Check vollständig bis 16.11.2026. Beim Digital Check kann früher Schluss sein, die Richtlinie tritt außer Kraft, sobald alle Mittel vergeben sind.
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Wer ist Antragsteller, euer Unternehmen oder die beschäftigte Person?
Bei der BAFA-Beratungsförderung ist es das beratene Unternehmen, bei § 82 SGB III der Arbeitgeber, beim Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein die erwerbstätige Person selbst. Das entscheidet, wer Unterlagen einreicht und wer die Rechnung bezahlt.
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Erfüllt ihr die KMU-Definition wirklich?
Unter 250 Beschäftigte und höchstens 50 Mio. Euro Umsatz oder 43 Mio. Euro Bilanzsumme, und zwar zusammen mit Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen. Eine Beteiligung im Konzernverbund kippt die Einstufung schneller als gedacht.
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Hat der Anbieter die Zulassung, die genau dieses Programm verlangt?
Das ist je Programm etwas anderes: AZAV für Träger und Maßnahme bei der Agentur für Arbeit, die Beraterregistrierung beim BAFA bei der Beratungsförderung, ISO 9001 oder AZAV oder das Prüfsiegel von Weiterbildung Hamburg e. V. in Schleswig-Holstein, eine Selbsterklärung Digitalisierungsberatung beim Hamburg Digital Check. Nachschlagen könnt ihr das nicht: Ein öffentliches Verzeichnis registrierter BAFA-Berater gibt es nicht, die Beraterregistrierung liegt im ELAN-Portal des BAFA hinter dem Login des Beratungsunternehmens. Fragt den Anbieter deshalb direkt nach seinem Registrierungsstatus, und verlasst euch dann nicht auf die Antwort, sondern auf das Verfahren: Laut BAFA prüfen „die eingeschaltete und von Ihnen gewählte Leitstelle sowie das BAFA vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Förderrichtlinie Ihres gewählten Beratungsunternehmens“, und erst nach diesem Informationsschreiben darf die Beratung beginnen. Genau diese Bestätigung ist der Nachweis, nicht die Aussage des Anbieters.
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Passt das Format zur Richtlinie?
Einzelberatung oder Gruppe, mehr als 120 Stunden oder acht, Konzept am Ende oder Teilnahmebestätigung: Das sind die Punkte, an denen die meisten Anträge scheitern, nicht das Thema.
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Vertragt sich die Förderung mit dem, was ihr sonst schon bekommt?
Kumulierungsverbote prüfen, und den De-minimis-Rahmen im Blick behalten. Die BAFA-Beratungsförderung ist eine De-minimis-Beihilfe, ihr müsst alle anderen De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre erklären.
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Wer schreibt den Verwendungsnachweis, und wer hebt die Belege auf?
Die De-minimis-Bescheinigung der BAFA-Förderung ist zehn Jahre aufzubewahren, die Antragsunterlagen beim Hamburg Digital Check ebenfalls zehn Jahre ab Antragstellung. Das ist Arbeit nach der Auszahlung, und sie gehört jemandem.
Häufige Fragen zur KI-Förderung
Sind eure Trainings förderfähig?
Diese Frage beantworten wir nicht, auch nicht im Erstgespräch. Das ist keine Ausweichbewegung, sondern die Sachlage: Über die Förderfähigkeit entscheiden zwei Dinge, die nicht bei uns liegen. Erstens die Zulassung, die das jeweilige Programm vom Anbieter verlangt, also eine AZAV-Zulassung von Träger und Maßnahme bei der Agentur für Arbeit oder eine Beraterregistrierung beim BAFA in der Beratungsförderung. Zweitens eure eigene Lage: KMU-Status, Betriebsgröße, Qualifikation und Fördervorgeschichte der beteiligten Person. Entschieden wird beides von der bewilligenden Stelle, nicht von uns und nicht von einem Anbieter. Was wir liefern können, steht auf dieser Seite: die Bedingungen jedes Programms im Wortlaut der Richtlinie, damit ihr die Formatfragen selbst abhaken und mit der richtigen Stelle sprechen könnt.
Wird ein KI-Workshop für Mitarbeiter von der Agentur für Arbeit gefördert?
In aller Regel nicht. § 82 SGB III verlangt, dass die Maßnahme mehr als 120 Stunden dauert und dass Maßnahme und Träger für die Förderung zugelassen sind, also eine Zulassung nach AZAV haben. Ein zweitägiger Workshop erreicht die Stundenzahl nicht. Dazu kommt die inhaltliche Hürde: Gefördert wird nur, was über ausschließlich arbeitsplatzbezogene, kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgeht, und betriebsspezifische Softwareschulungen schließt die Bundesagentur für Arbeit ausdrücklich aus.
Gibt es eine BAFA-Förderung für KI-Beratung?
Es gibt eine BAFA-Förderung für Unternehmensberatung, die nicht nach Themen sortiert ist: Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Ein KI-Vorhaben kann inhaltlich dazugehören. Drei Bedingungen entscheiden aber unabhängig vom Thema: Ihr seid ein KMU nach EU-Definition, die Beratung läuft als Einzelberatung und nicht als Workshop, und die beratende Person ist beim BAFA registriert. Diese Registrierung ist keine Formalie. Nummer 4.2.1 der Förderrichtlinie verlangt „selbständige Beraterinnen oder Berater […], deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung (mehr als 50 % des Gesamtumsatzes) gerichtet ist“; „in begründeten Fällen“ kann die Bewilligungsbehörde eine befristete Ausnahmegenehmigung erteilen. Die Umsatzverteilung des Anbieters entscheidet also mit darüber, wer überhaupt registriert sein kann. Die Richtlinie gilt längstens für Anträge bis zum 31. Dezember 2026.
Gibt es go-digital noch?
Nein. Die Richtlinie zum Förderprogramm go-digital vom 13. Dezember 2021 trat am 1. Januar 2022 in Kraft und verlängerte sich laut Nummer 8 ausdrücklich „nicht über den 31. Dezember 2024 hinaus“. Neue Anträge sind damit nicht mehr möglich. Das Programm ist deshalb interessant, weil es das einzige in dieser Übersicht war, das Schulungen von Personal zum Thema des geförderten Vorhabens in begrenztem Umfang ausdrücklich zuließ. Genau diese Kombination fehlt seitdem auf Bundesebene.
Wir müssen wegen Art. 4 AI Act KI-Kompetenz aufbauen. Zahlt das jemand?
Für die Pflicht aus Art. 4 KI-Verordnung gibt es kein eigenes Förderprogramm, das die Maßnahme bezahlt. Die Pflicht verlangt Maßnahmen, sie verlangt kein bestimmtes Format und kein Zertifikat, und sie kommt ohne Fördertopf. Die Bundesnetzagentur verweist für kostenlose Unterstützung unter anderem auf die Mittelstand-Digital Zentren, den KI-Campus und das appliedAI Institute for Europe. Was rechtlich gilt, steht bei uns auf der Seite zur KI-Kompetenz-Pflicht.
Beratet ihr uns beim Förderantrag?
Nein. Antragsberatung gehört nicht zu unseren Leistungen: Wir stellen keine Anträge, wir geben keine Einschätzung zur Förderfähigkeit ab, auf die ihr euch verlassen könnt, und wir rechnen keine Quoten aus. Für den Antrag sind die bewilligenden Stellen zuständig: das BAFA, der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit, die IFB Hamburg, die IB.SH. Deren Kontaktwege stehen auf den verlinkten Seiten. Wir erklären auf dieser Seite nur, wie die Programme zugeschnitten sind, damit ihr die richtige Stelle schneller findet.
Erst der Zuschnitt, dann die Förderfrage
Die meisten Anfragen zu diesem Thema beginnen mit „Ist das förderfähig?“, und das ist die zweite Frage. Die erste lautet: Was soll sich bei euch eigentlich ändern, und ist dafür ein Training, eine Beratung oder ein Projekt das richtige Mittel? Genau das klären wir im kostenlosen Erstgespräch, 30 Minuten, gemeinsam. Die Förderfrage klären wir dort nicht, auch nicht als unverbindliche Einschätzung. Welche Zulassung ein Programm verlangt und ob euer Vorhaben die Bedingungen erfüllt, entscheidet allein die bewilligende Stelle. Was wir beisteuern können, steht ohne Gespräch auf dieser Seite: die Bedingungen im Wortlaut der Richtlinie, damit ihr die Formatfragen selbst abhaken und die zuständige Stelle direkt ansprechen könnt.
Für Unternehmen
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Was wir machen, wie wir arbeiten und was in einem Erstgespräch passiert, steht auf einer Seite. Das Wissen dahinter ist ohne Gespräch frei zugänglich, das Angebot findet ihr dort.
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Beschreibt kurz, wer bei euch mit KI arbeiten soll und was dabei herauskommen muss. Wir melden uns innerhalb von 1 bis 2 Werktagen und sagen ehrlich, ob ein Training, eine Beratung oder erst einmal gar nichts der richtige nächste Schritt ist.
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Quellen
- [1] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Förderrichtlinie „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ vom 14.12.2022 (BAnz AT 23.12.2022 B1) in der geänderten Fassung vom 12.12.2024 (BAnz AT 23.12.2024 B1), abgerufen am 17.09.2026
- [2] Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Unternehmensberatung: Programmseite und Antragsverfahren, abgerufen am 17.09.2026
- [3] Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, veröffentlicht im Bundesanzeiger: Richtlinie zum Förderprogramm „go-digital“ vom 13. Dezember 2021, BAnz AT 27.12.2021 B1, abgerufen am 17.09.2026
- [4] Bundesamt für Justiz, gesetze-im-internet.de: § 82 SGB III, Förderung beschäftigter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, abgerufen am 17.09.2026
- [5] Bundesagentur für Arbeit: Für Unternehmen: Individuelle Förderung von Beschäftigten, abgerufen am 17.09.2026
- [6] Bundesagentur für Arbeit: Qualifizierungsgeld: Voraussetzungen und Höhe, abgerufen am 17.09.2026
- [7] ESF Hamburg, Freie und Hansestadt Hamburg: ESF-Plus-Projekt „Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS“, Laufzeit 01.01.2026 bis 31.12.2028, abgerufen am 17.09.2026
- [8] zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH, Projektträger im Auftrag der EU und der Freien und Hansestadt Hamburg: Weiterbildungsbonus PLUS: Förderkonditionen des Projektträgers, abgerufen am 17.09.2026 Projektträger, keine bewilligende Stelle
- [9] zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH, Projektträger im Auftrag der EU und der Freien und Hansestadt Hamburg: Weiterbildungsbonus PLUS: Infos für Bildungsanbieter, Anforderungen an Anbieter und Kursformat, abgerufen am 18.09.2026 Projektträger, keine bewilligende Stelle
- [10] Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH): A3 Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein, Bewilligungszeitraum 02.02.2026 bis 31.12.2028, abgerufen am 17.09.2026
- [11] Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg), Richtliniengeber Behörde für Wirtschaft, Arbeit und Innovation: Förderrichtlinie „Hamburg Digital Check“, gültig ab 01.08.2025, befristet bis 31.12.2026, abgerufen am 17.09.2026
- [12] Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg): Hamburg-Kredit Digital: Konditionen und förderfähige Maßnahmen, abgerufen am 17.09.2026